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   LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01   

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https://dejure.org/2003,15934
LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01 (https://dejure.org/2003,15934)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22.01.2003 - L 17 U 282/01 (https://dejure.org/2003,15934)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - L 17 U 282/01 (https://dejure.org/2003,15934)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesonderte Veranlagung einer Käserei als landwirtschaftliches Nebenunternehmen zur Beitragsleistung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Voraussetzung für die Eigenschaft eines landwirtschaftlichen Unternehmens und Unterscheidung von landwirtschaftlichen Hilfs- und ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der UV-Beitragsveranlagung einer Käserei als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R

    Pferdepensionshaltung als landwirtschaftliches Nebenunternehmen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Die Ausführungen stehen in Einklang mit dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R -, dem auch der Senat folgt.

    Die Mittel für die Ausgaben der Berufsgenossenschaften werden auch nach der Regelung im SGB VII allein von den Unternehmern durch Entrichtung von Beiträgen erbracht; § 150 Abs. 1 SGB VII hat insoweit den Regelungsgehalt des § 723 Abs. 1 RVO übernommen und nunmehr ausdrücklich eine Beitragspflicht der Unternehmer normiert (vgl. Kater/Leube, SGB VII, § 150 SGB VII Rdnr. 5; BSG, Urteil vom 07.11.2000 - B 2 U 42/99 R -).

  • BSG, 01.02.1979 - 2 RU 29/77

    Landwirtschaftliches Unternehmen - Hauptunternehmen - Nebenunternehmen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Für das Vorliegen eines Nebenunternehmens ist es nach der Rechtsprechung des BSG zu § 647 RVO weiter notwendig, dass das Nebenunternehmen mit dem Hauptunternehmen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht eine Einheit bildet, unter gemeinsamer Leitung steht und dass ein Austausch zwischen beiden Unternehmen stattfindet (vgl. BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5 m.w.N.).

    Dies schließt es nicht aus, dass es als Bestandteil des Gesamtunternehmens zu dem Hauptunternehmen in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit stehen muss (vgl. Brack mann/Krasney, a.a.0.; BSG SozR 2200 § 647 Nr. 5).

  • BSG, 30.08.1962 - 2 RU 133/59

    Anspruch auf Entschädigungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Landwirtschaftlicher Unternehmer ist gemäß § 792 RVO i.V.m. § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO der jenige, für dessen Rechnung das (landwirtschaftliche) Unternehmen geht, dem mithin das wirtschaftliche Ergebnis unmittelbar zum Vor- oder Nachteil gereicht und der das Unternehmerrisiko trägt (vgl. BSGE 17, 273, 275 = SozR Nr. 6 zu § 633 RVO m.w.N.).

    Die Abweichung vom Wortlaut des § 658 Abs. 2 Nr. 1 RVO bedeutet keine sachliche Änderung, sondern die Übernahme der bisher in Rechtsprechung und Literatur überwiegend verwendeten Definition als Gesetzestext (vgl. etwa BSG 17, 273, 275; RVO; Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung [Handkommentar], Stand Juni 1996, § 658 RVO Rdnrn. 3; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung - Gesetzliche Unfallversicherung - 12. Auflage, § 136 SGB VII Rdnr. 17).

  • BSG, 30.04.1991 - 2 RU 36/90

    Berufsgenossenschaftliche Zuordnung eines von einer anerkannten Werkstatt für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Dort heißt es vielmehr lediglich: "Nebenunternehmen könnten wegen der Verfolgung eigener wirtschaftlicher Zwecke unter den Gegebenheiten des Einzelfalles auch allein ohne das Hauptunternehmen existieren." Dies ist - wie aus der in einer früheren Entscheidung des selben Senats (BSG Urteil vom 30.04.1991 - 2 RU 36/90 -) genannten Kommentarstelle hervorgeht - lediglich eine Beschreibung des Nebenunternehmens (vgl. Kasseler Kommentar - Ricke § 647 RVO Nr. 1), der sich aber nicht entnehmen läßt, dass die mangelnde Existenzfähigkeit ohne das Hauptunternehmen die Beurteilung als Nebenunternehmen in jedem Falle ausschließt.
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 4/91

    Heranziehung zu Beiträgen für Bauarbeiten und Renovierungsarbeiten eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Dies ist der vom SG zitierten Entscheidung (BSG Urteil vom 17.03.1992 - 2 RU 4/91 -) auch so nicht zu entnehmen.
  • BSG, 31.01.1989 - 2 RU 30/88

    Abgrenzung des Kleingartenbegriffs iS. des § 778 RVO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Während die RVO den Gesetzesbegriff der Landwirtschaft nicht näher definiert, hat die Rechtsprechung darunter ständig die Bodenbewirtschaftung verstanden; diese umfasst Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer, die dazu bestimmt sind, Bodengewächse überwiegend planmäßig aufzuziehen und abzuändern (vgl. BSGE 64, 252 f. = SozR 2200 § 778 Nr. 2 m.w.N.).
  • BSG, 30.01.1975 - 2 RU 119/74

    Berufsgenossenschaft - Zuständigkeit - Steinbruchs-Berufsgenossenschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Weiter ist es Voraussetzung für die Annahme eines Nebenunternehmens, dass es überwiegend eigene Zwecke i.S.d. § 131 Abs. 2 Satz 3 SGB VII verfolgt; hierdurch unterscheidet es sich vom Hilfsunternehmen, das Bestandteil des Hauptunternehmens ist (vgl. BSGE 39, 112, 116 = SozR 2200 § 646 Nr. 1; Brackmann/Krasney, a.a.O., § 131 SGB VII Rdnr. 15).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 45/98 R

    Einordnung Legehennenbetriebes in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2003 - L 17 U 282/01
    Dazu gehört auch die Aufzucht und Haltung von Vieh sofern ein Zusammenhang mit der Bodenbewirtschaftung und ein angemessenes Verhältnis der Anzahl der Tiere zur Größe und Ertragsfähigkeit des Bodes bestehen (vgl. BSG Urteil vom 14.12.1999 - B 2 U 45/98 R - = HVBG-Info 2000, 478 m.w.N.).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 10.04.2006 - L 2 U 386/04

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - landwirtschaftliche

    Es werde Bezug genommen auf die Ausführungen des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 22.1.2003 - L 17 U 282/01, welches ihre Position stütze.

    Das gefundene Ergebnis steht in Einklang sowohl mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.11.2000 B 2 U 42/99 R) als auch mit dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.1.2003 L 17 U 282/01.

  • LG Heilbronn, 26.07.2005 - 1 T 283/05

    Wirksamkeit der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2005; automatische Änderung

    Es werde Bezug genommen auf die Ausführungen des LSG Nordrhein-Westfalen im Urteil vom 22.1.2003 - L 17 U 282/01, welches ihre Position stütze.

    Das gefundene Ergebnis steht in Einklang sowohl mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 07.11.2000 B 2 U 42/99 R) als auch mit dem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 22.1.2003 L 17 U 282/01.

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